Folge 4: Fehlerfreiheit

Wie in der letzten Folge geht es auch heute um Fehler in Datensätzen. Diese können jedoch nicht nur durch eine absichtliche Falschangabe auftreten, sondern auch durch Fahrlässigkeit und unzureichende bzw. falsche Grundinformationen. Informationen sind demnach nur dann fehlerfrei (free of error), wenn sie mit der Realität übereinstimmen.

Wird also z.B. bei einer telefonischen Bestellung durch einen Herrn Mair aus Neustadt der Name und/oder die Postleitzahl nicht genau erfragt, kann die korrekte Eingabe in das System bei mindestens sechs Schreibweisen für den Namen (Meier, Meyer, Maier, Mayer, Mayr, Mair) und weit über 20 möglichen Wohnorten in Deutschland schnell zum Glücksspiel werden. Selbst wenn also die PLZ erfragt, aber durch einen Zahlendreher falsch eingegeben wird, ist eine ordnungsgemäße Bearbeitung des Auftrages nicht mit Sicherheit zu gewährleisten.

Grundlegend für eine möglichst fehlerfreie Erfassung von Daten ist einerseits der Zugriff auf vertrauenswürdige externe Quellen (wie in der vorangegangenen Folge beschrieben), andererseits die Motivation und das Training der eigenen Mitarbeiter, um eine sorgfältige Eingabe der Daten sicherstellen zu können. Um den Schaden zu verdeutlichen, der bei der fehlerhaften Eingabe eines Datensatzes entsteht, lässt sich die „1-10-100-Regel“ heranziehen. Diese besagt: Die sofortige korrekte Eingabe eines Datensatzes kostet 1 €, ihn nachträglich noch zu korrigieren kostet 10 €, ein verlorener bzw. unbrauchbarer kostet ein Unternehmen hingegen sogar 100€.