Folge 12: Angemessener Umfang

Auch der zweite Aspekt dieser Kategorie, “Angemessener Umfang” (appropriate amount of data) bezieht sich auf die Art und Menge der gespeicherten Daten. Stellt sich nun die Frage: Wann ist dieser Umfang angemessen? Informationen sind von angemessenem Umfang, wenn die Menge der verfügbaren Information den gestellten Anforderungen genügt. Wenn also zur Bestimmung des Kaufverhaltens vergangene Transaktionen der Kunden vorgenommen werden, kann dies bei verhältnismäßig neuen Kunden selbstverständlich nicht in einem angemessenen…

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